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SPEKTRUM

OTONEUROLOGIE

Die Zertifizierung des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte definiert mit dem Begriff "Audiologe/Neurootologe" einen HNO-Facharzt mit einer diesbezüglichen Schwerpunkttätigkeit. Damit weist er über das Maß des Facharztwissens hinaus Kompetenz auf dem Gebiet der Diagnostik, Therapie und Begutachtung von Erkrankungen des Ohres und des Vestibularapparates aus (Gleichgewichtssystem und Gehör).
 
Er führt alle spezialisierten subjektiven und objektiven Untersuchungsmethoden zur Erkennung von Erkrankungen im Innenohrbereich in seiner Praxis durch. Vorraussetzungen hierfür sind eine mehrjährige fachspezifische Tätigkeit, Teilnahme an einem entsprechenden Curriculum und der Nachweis der entsprechenden Ausstattung in der Praxis.